Für notfallpsychologische Einsätze berechne ich in der Regel einen Tagessatz ab € 1.640,28. Das Honorar ist dabei von unterschiedlichen Faktoren wie der Alarmierungs- und Eingreifzeit, der Komplexität der Lage, der Anzahl der Betroffenen, der Funktion der Betroffenen, dem Setting, dem Reiseaufwand oder dem Einsatzort (Warnlage des Auswärtigen Amtes) abhängig.
Für die notfallpsychologische Betreuung von Einzelpersonen in den Räumen meiner Praxis berechne ich lediglich mein normales Honorar für klinisch-psychologische Tätigkeiten, entsprechend der GOP (in diesem Fall die Nummer 870, Hebesatz 3; siehe Honorar für psychotherapeutische Interventionen).
Für notfall- und traumapräventive Schulungen oder Trainings für Firmen oder Organisationen berechne ich in der Regel ebenfalls einen Tagessatz ab € 1.640,28. Dieser Tagessatz ist beispielsweise abhängig von den Inhalten, dem Aufwand der Vorbereitung oder der Funktion der Teilnehmer.
Für alle An- und Abreisen stelle ich Reisekosten in Rechnung, die sich aus meinen Kosten für Transportmittel und gegebenenfalls Unterkunft sowie meinem stündlichen Ausfallhonorar (50% von Ziffer 870, Hebesatz 3 der GOP, derzeit €68,35) für die Zeiten der An- und Abreise zusammensetzen.